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Abgelehnt – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Abgelehnt

Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen (agB) sind vom Gesetzgeber genau festgelegt. Nicht dazu gehören sämtliche Kosten, die aufgrund von Verstößen gegen nationales Recht entstanden sind.

Nach mehreren Fehlgeburten entschied sich ein Ehepaar für die künstliche Befruchtung. Die Behandlungen in Deutschland blieben jedoch erfolglos. Als letzten Ausweg sahen die Eheleute eine spezielle – in Deutschland verbotene – Behandlung im Ausland, die schließlich den ersehnten Erfolg hatte. Da keine Erstattung durch die Krankenkasse erfolgte, setzte das Ehepaar die Kosten für sämtliche Behandlungen als agB in seiner Steuererklärung an. Allerdings erkannte das Finanzamt lediglich die Kosten für die inländischen Behandlungen an. Auf dem Weg durch die Instanzen entschied am Ende der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen, die als agB anerkannt werden, nicht gegen innerstaatliche Regelungen verstoßen dürfen. Unerheblich ist, ob der Verstoß im Inland geahndet wurde. Auch die Rechtsauffassung im Ausland ist nicht maßgeblich.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. Januar 2022, VI R 34/19

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