tatort:steuern Schlagwortsuche Archiv
Steuer-geschichte(n) – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

Steuer-geschichte(n)

Steuern zu zahlen, gehört so selbstverständlich zu unserem Leben, dass sich wahrscheinlich kaum jemand fragt, wann und von wem sie überhaupt erfunden wurden. tatort:steuern begibt sich für Sie auf die Reise in die Geschichte. (XI)

Im Jahr 1933 wurde die Gewaltenteilung in Deutschland zugunsten der Zentralmacht in Berlin aufgehoben. Das NS-Regime behielt die Grundstrukturen des bestehenden Steuersystems zwar bei, was zur Aufrechterhaltung des privatwirtschaftlichen Systems und zur Sicherung seiner Herrschaft notwendig war. Dennoch nutzte es diese auch zur Durchsetzung seiner politischen Ziele.

Die Nationalsozialisten missbrauchten das Steuersystem zielgerichtet zur Entrechtung und Verfolgung, insbesondere der jüdischen Bevölkerung. Beispiele hierfür sind die unrechtmäßige Enteignung jüdischer Bürger und die Einführung der „Reichsfluchtsteuer“, welche Emigranten zahlen mussten, um das Land verlassen zu dürfen. Weiterhin wurde nach der Reichspogromnacht eine Zwangsabgabe von 20 Prozent auf jüdisches Vermögen erhoben.

Die Finanzpolitik des Regimes fokussierte sich zunächst auf die Belebung der Wirtschaft, war jedoch bald von Kriegsvorbereitungen und Aufrüstungsbestrebungen dominiert. Die Reinhardtsche Steuerreform von 1934 passte das Steuerrecht den nationalsozialistischen Ideologien an, stärkte die Steuerverwaltung und verschärfte die Rechtsprechung unter dem Grundsatz „im Zweifel für den Fiskus“. Ab 1939 diente die Finanzpolitik der Kriegsführung. Die Finanzbehörden waren direkt an der NS-Verfolgungspolitik beteiligt, indem sie das Vermögen deportierter Juden „verwerteten“. Laut Reimer Voß, dem ehemaligen Präsidenten des Finanzgerichts Hamburg, war die NS-Steuerpolitik durch die technische Anpassung des Steuerrechts, den Einsatz als wirtschaftspolitisches Instrument, die Kriegsfinanzierung und die diskriminierende Besteuerung bestimmter Bevölkerungsgruppen gekennzeichnet.

Die steuerliche Belastung und die Verschuldung stiegen während des Zweiten Weltkriegs ohne konstruktive Änderungen stark an. Mit dem Ende des Kriegs endeten auch das Steuersystem und die einheitliche Steuerverwaltung, die es seit 1919 gegeben hatte. •

Quelle: Der Zehnte – ein Streifzug durch die Steuergeschichte 

© Bundesarchiv (CC-BY-SA 3.0)

Mehr zum Thema