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Identifiziert – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Identifiziert

Das Bundesfinanzministerium will ab 2024 nun endlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an jede wirtschaftlich tätige natürliche Person, jede juristische Person und jede Personenvereinigung vergeben.

Bereits im Jahr 2003 wurden dafür die gesetzlichen Regelungen vorgegeben. Als Pendant zur Steuer-Identifikationsnummer für natürliche Personen soll die W-IdNr. als einheitliches und dauerhaftes Mittel zum Zweck der eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren für Unternehmen dienen. Ziel ist unter anderem, unternehmerische Bereiche eindeutig von privaten zu trennen. Hauptsächlich wird die W-IdNr. die Funktion der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übernehmen und die bisherigen Steuernummern für verschiedene Steuerarten ersetzen. Die Unternehmen verwenden ab der Vergabe die W-IdNr. für ihre Identifizierung gegenüber dem Finanzamt. Vergeben wird die Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern, welches die W-IdNr. an das zuständige Finanzamt weiterleitet. Das wiederum informiert schließlich die steuerpflichtigen Unternehmen. Zumindest bleibt diesen erspart, einen Antrag zur Vergabe zu stellen.

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